Seit den 1970er Jahren werden im Kontext des Datenschutzes Instrumente zur Beherrschbarkeit der Maschinerie ausgebildet. Mit den Grundsätzen des Art. 5 der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung haben sich in der Geschichte der Menschheit diejenigen Anforderungen entwickelt, die wenn sie umgesetzt werden, die Risiken der Künstlichen Intelligenz bearbeitbar machen.